
Herzlich willkommen
bei der Kreishandwerkerschaft Bautzen
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Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten an folgenden Tagen:
Die Geschäftsstelle bleibt vom 24.12.2025 - 02.01.2026 geschlossen.
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Althandwerkerweihnachtsfeiern
Unsere alljährlichen Althandwerkerweihnachtsfeiern finden auch in diesem Jahr wieder statt,
die Einladungen dazu werden Anfang November per Post an Sie verschickt.
Wir freuen uns auf Sie am Donnerstag, 04.12.2025 in Bautzen oder am Dienstag, 09.12.2025 in Hoyerswerda.
Ferien- und Aushilfsjobs für Schüler
Informationen zu Ferien- und Aushilfsjobs für Arbeitgeber und Schüler finden Sie in diesem Flyer: Ferien- und Aushilfsjobs
Informationen zu Betrieben die eine Lehrstelle oder ein Praktikum zu vergeben haben finden Sie hier: Übersicht der Betriebe
Außerdem können Sie sich auch über die Handwerkskammer Dresden über folgenden Link erkundigen: HWK Dresden
Die Kreishandwerkerschaft Bautzen ist:
- Dienstleister für die ca. 620 Mitgliedsbetriebe unserer 13 Innungen
- Partner des gesamten Handwerks im Landkreis Bautzen mit ca. 5.000 eingetragenen Betrieben. Sie wird insbesondere für die Arbeitgeber tätig
Wir sind Ihr Ansprechpartner zum örtlichen Handwerk – wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns!
Unsere Aufgaben im Überblick:
Wir verstehen uns als „Rathaus der Handwerker“. Nach dem „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“, § 87, hat eine Kreishandwerkerschaft folgende Aufgaben:
- Die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen.
- Die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
- Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen.
- Die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen.
- Die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen.
- Die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.