
Herzlich willkommen
bei der Kreishandwerkerschaft Bautzen
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Wir suchen Sie!
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet
Sachbearbeiter(m/w/d) Finanzbuchhaltung / Kameralistik
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Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten an folgenden Tagen:
Freitag, 02. Mai 2025 - geschlossen
Freitag, 30. Mai 2025 - geschlossen
Freitag, 29. August 2025 - Freisprechung, ab 12:00 Uhr geschlossen
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Ferien- und Aushilfsjobs für Schüler
Informationen zu Ferien- und Aushilfsjobs für Arbeitgeber und Schüler finden Sie in diesem Flyer: Ferien- und Aushilfsjobs
Informationen zu Betrieben die eine Lehrstelle oder ein Praktikum zu vergeben haben finden Sie hier: Übersicht der Betriebe
Außerdem können Sie sich auch über die Handwerkskammer Dresden über folgenden Link erkundigen: HWK Dresden
Die Kreishandwerkerschaft Bautzen ist:
- Dienstleister für die ca. 620 Mitgliedsbetriebe unserer 13 Innungen
- Partner des gesamten Handwerks im Landkreis Bautzen mit ca. 5.000 eingetragenen Betrieben. Sie wird insbesondere für die Arbeitgeber tätig
Wir sind Ihr Ansprechpartner zum örtlichen Handwerk – wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns!
Unsere Aufgaben im Überblick:
Wir verstehen uns als „Rathaus der Handwerker“. Nach dem „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“, § 87, hat eine Kreishandwerkerschaft folgende Aufgaben:
- Die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen.
- Die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
- Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen.
- Die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen.
- Die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen.
- Die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.