
Herzlich willkommen
bei der Kreishandwerkerschaft Bautzen
Eine Initiative der HWK Dresden zur Kollegenhilfe. "Hier" können Sie "Angebote" und "Gesuche" für Fachkräfte im Handwerk im Zusammenhang mit der Corona-Krise einstellen und finden rechtliche Hinweise zur Arbeitnehmerüberlassung.
Mitteilung zur Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es laufend neue aktuelle Veröffentlichungen und regionale Regelungen. Einige wichtige Dokumente finden Sie hier:
Hier können Sie eine Liste herunterladen mit Ansprechpartnern zum Umgang mit der Corona-Pandemie.
Weitere Dokumente:
Sächsische Corona-Allgemeinverfügung Hygieneauflagen vom 25.06.2020
Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"
Sächsische Corona-Schutzverordnung von 12.05.2020
Sächsische Corona-Allgemeinverfügung über Hygienemaßnahmen von 12.05.2020
Arbeitsschutzstandard für Kosmerikstudios von 08.05.2020
Sächsische Corona-Schutzverordnung von 04.05.2020
Sächsische Corona-Allgemeinverfügung über Hygienemaßnahmen von 04.05.2020
Sächsische Corona-Schutzverordnung von 17.04.2020
Entschädigung Kinderbetreuung Eltern
Entschädigung Kinderbetreuung Selbstständige
Allgemeinverfügung Sachsen-corona-veranstaltungen vom 18. März 2020
Infektionsschutzgesetz: Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen (Quarantäne)
Infektionsschutzgesetz: Antrag auf Entschädigung für Selbstständige (Quarantäne)
Kurzarbeitergeld: Anzeige über Arbeitsausfall
Vorübergehende Teilschließung der Grenzübergänge zu Tschechien
Prüfungen finden seit dem 11. Mai wieder statt, über Terminänderungen wurden die Betreffenden informiert. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der HWK-Dresden zur Verfügung:
Hotline: 0351 4640-581
Link: HWK Dresden Informationen über Prüfungen
Ferien- und Aushilfsjobs für Schüler
Informationen zu Ferien- und Aushilfsjobs für Arbeitgeber und Schüler finden Sie in diesem Flyer: Ferien- und Aushilfsjobs
Außerdem können Sie sich auch über die Handwerkskammer Dresden über folgenden Link erkundigen: HWK Dresden
Wir verstehen uns als „Rathaus der Handwerker“. Nach dem „Gesetz zur Ordnung des Handwerks“, § 87, hat eine Kreishandwerkerschaft folgende Aufgaben:
- Die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen.
- Die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
- Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen.
- Die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen.
- Die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen.
- Die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.
Die Kreishandwerkerschaft Bautzen ist:
- Dienstleister für die ca. 620 Mitgliedsbetriebe unserer 13 Innungen
- Partner des gesamten Handwerks im Landkreis Bautzen mit ca. 5.000 eingetragenen Betrieben. Sie wird insbesondere für die Arbeitgeber tätig
Wir sind Ihr Ansprechpartner zum örtlichen Handwerk – wenden Sie sich mit Ihren Fragen an uns!